Rechtsanwalt für Biker  
 
  Vorbereitung und Ablauf 07.05.2024 10:48 (UTC)
   
 
Vorbereitung der Auskunft oder Beratung

Bevor Sie mir eine eMail zusenden, sollten Sie den Sachverhalt notieren, die Frage(n), die Sie haben, formulieren, ggf. die erforderlichen Unterlagen zusammentragen (und evtl. einscannen) und sich auch überlegen, welchen konkreten Auftrag Sie mir erteilen wollen.
Ich möchte Sie auch bitten, schon jetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen, die bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages werden. Sie finden sie auf der Seite "AGB".

Die hier angebotene Auskunft bzw. Beratung beschränkt sich nicht zwingend auf die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage, auf das Erstellen eine Rechtsgutachtens, auf die Erstberatung oder auf die sonstige Rechtsberatung. Nein, bei weitem nicht.
Sie ermöglicht mir auch, daß ich bei Bedarf für Sie nach außen hin, also gegenüber Dritten wie z.B. der Polizei, der Bußgeldstelle, dem Staatsanwalt oder dem Amtsgericht - je nach Verfahrensstand -, tätig werde.

Sollte sich im Rahmen z.B. der Beratung ergeben, daß Sie möchten, daß ich Kontakt mit den eben genannten Dritten aufnehmen soll, bräuchten Sie keinen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir könnten den bisher erteilten Auftrag dann auch entsprechend erweitern.

Prüfen Sie bitte vor dem Versenden einer eMail noch, ob diese mit einer digitalen Signatur versehen und mit einer 128bit-Verschlüsselung vor dem Einblick unbefugter Dritter geschützt werden kann. Aktivieren Sie ggf. diese Sicherheitsfunktionen.

Lesen Sie dazu bitte die Informationen auf der Seite "Sicherheit".

Schicken Sie bitte keinesfalls eine unverschlüsselte eMail, die persönliche Daten enthält!

Ablauf der Auskunftserteilung bzw. Beratung

Sie schicken mir eine verschlüsselte eMail, die den Sachverhalt und die Frage(n) enthält, die ich beantworten soll, oder die sonstige Aufgabenstellung, die der Auftrag umfassen soll.

Nach Eingang Ihrer eMail werde ich unverzüglich prüfen, ob ich zeitnah in der Lage bin, die Auskunft zu erteilen oder die Beratung durchzuführen, welche Informationen ich noch benötige und welche Kosten Ihnen durch meine Tätigkeit entstehen würden. Das Ergebnis teile ich Ihnen per eMail mit. Bis hierhin sind Ihnen meinerseits keinerlei Kosten entstanden. Zwischen Ihnen und mir ist bis jetzt noch kein Vertrag zustandegekommen.

Wenn ich Ihnen mitgeteilt habe, daß ich die Auskunft erteilen bzw. die Beratung durchführen kann und welche Kosten/Gebühren für Sie entstehen werden, entscheiden Sie sich, ob Sie mir den Auftrag erteilen möchten oder nicht. Letzterenfalls käme kein Vertrag zustande. Die Angelegenheit wäre für Sie erledigt. Ich würde Ihre Daten löschen.

Ihre Mitteilung, daß Sie mir den Auftrag erteilen, läßt den Vertrag zustandekommen.

Verwenden Sie für die Auftragserteilung bitte das entsprechende Formular, das Sie auf der Seite "Download" finden. Desweiteren benötige ich in jedem Fall auch Ihre persönlichen Daten, die Sie mir bitte mit dem "Datenblatt zur Erfassung des Mandats" übermitteln, zur ordnungsgemäßen Abwicklung meiner Dienstleistung.

Sofern ich eine Vollmacht von Ihnen brauche, weil Sie über die Beratung hinaus meine anwaltliche Tätigkeit gegenüber z.B. der Polizei oder Staatsanwaltschaft wünschen (und mich dementsprechend beauftragen, s.o.), würde ich Ihnen das gesondert mitteilen. Auch dieses Formular finden Sie auf der Seite "Download".

Nach § 9 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kann ein Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.

Bevor ich den Auftrag ausführe, werde ich Sie deshalb bitten, die entstehenden, Ihnen bereits bekannten Gebühren und Auslagen auf mein Geschäftskonto zu überweisen. Da es leider auch Mandanten gibt, die wenig Interesse an der Begleichung der anwaltlichen Gebührenrechnungen zeigen, wenn der Anwalt seine Tätigkeit vollständig erbracht hat, muß ich leider ohne Ausnahme auf einen angemessenen Vorschuß bestehen.

Nach Zahlungseingang werde ich meine anwaltliche Tätigkeit entsprechend dem Auftrag erfüllen.

Pflichtverteidigung

In besonderen Fällen besteht für mich als Strafverteidiger die Möglichkeit, meine Gebühren und Auslagen gegenüber Staatskasse abzurechnen, nämlich dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung, der sog. Pflichtverteidigung, vorliegt. Lesen Sie dazu bitte die näheren Informationen auf der Seite "Kosten/Gebühren".
 
  Inhalt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Neu: Anwaltliche Rechtsberatung zum Pauschalpreis von 59,50 Euro
Rechtsanwalt Mario Näumayr mit den Schwerpunkten Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungsrecht bietet in Magdeburg und Umgebung eine kompetente Rechtsberatung für 59,50 Euro pauschal (inklusive Umsatzsteuer) an.

* Weitere Rechtsgebiete auf Nachfrage.
* Dauer der Beratung maximal eine Stunde.
* Stets bezogen auf konkreten Sachverhalt.
* Nur für Verbraucher.
* AGB beachten, zu finden auf: http://www.rechtsberatungsanwalt.de

Die Rechtsberatung umfasst lediglich die Beratung des Mandanten bzw. der Mandantin. Der Anwalt nimmt im Rahmen der Rechtsberatung keinen Kontakt zu Dritten auf, schreibt also keine Briefe oder telefoniert mit dem Gegner. Dies wäre eine Rechtsvertretung, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) andere anwaltliche Gebühren auslösen würde.
  Sprechstunde beim Anwalt
Am Mttiwoch, den 06.08.2008, wird über das Portal http://www.b-rater.de (dort unter "Sprechstunde") zwischen 20 und 22 Uhr die nächste Abendsprechstunde in Form eines WebChats ("unter vier Augen") stattfinden. In dieser Zeit können Sie dem Rechtsanwalt Mario Näumayr Fragen zum Arbeitsrecht stellen.

Eine vorherige Anmeldung per eMail ist erforderlich (bitte bis Dienstag, 29.07.2008, 24 Uhr).

Wenn Sie nähere Informationen dazu wünschen, setzen Sie sich bitte unverbindlich mit dem Anbieter per eMail in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass keine kostenlose Rechtsberatung erteit wird!

Die anwaltliche Verschwiegenheit bleibt auch in der Sprechstunde selbstverständlich gewahrt.
  Strafverteidiger-Bereitschaftsdienst
Rechtsanwalt Mario Näumayr bietet in Magdeburg und Umgebung einen

Strafverteidiger-Bereitschaftsdienst

an.

Unter der auf der Seite http://www.strafverteidiger-hilfe.de
angegebenen Telefon- und Handynummer ist der Strafverteidiger im Bereitschaftsdienst täglich 24 Stunden erreichbar. Falls er wider Erwarten nicht persönlich am Hörer sein, sich stattdessen nur der Anrufbeantworter melden sollte - auch ein Anwalt macht mal eine Pause -, dann hinterlassen Sie bitte eine Nachricht, wer Sie sind, worum es geht und wie der Anwalt Sie zurückrufen kann.

Machen Sie als Beschuldigte bzw. Beschuldigter bitte ohne Rücksprache mit dem Rechtsanwalt gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache. Niemals! Alles, was gesagt werden muss, kann auch später noch erklärt werden.

Über die entstehenden anwaltlichen Gebühren und die Bezahlung des Vorschusses bzw. der Rechnung informieren Sie sich bitte über die oben angegebene Internetseite unter "Kosten/Gebühren".

Lesen Sie bitte auch die unter "AGB" zu findenden Allgemeinen Geschäfts-/Mandatsbedingungen, die im Falle eines Auftrages Vertragsbestandteil werden würden.

Bitte beachten Sie, dass eine anwaltliche Dienstleistung nicht kostenlos erbracht werden kann. Davon unberührt ist selbstverständlich die Möglichkeit, sich vorher kostenlos über den Ablauf der Dienstleistung zu informieren.
  Schreiben an Behörden rechtssicher prüfen u. ergänzen lassen
Sie wollen einen Brief an eine Behörde schreiben, sind sich aber bei den Formulierungen unsicher und wünschen sich professionelle Hilfe?

Der Magdeburger Rechtsanwalt Mario Näumayr bietet Ihnen bundesweit die Möglichkeit, ihm per eMail einen Entwurf zuzusenden, den er nach Ihren Zielvorgaben dann - rechtlich angemessen - ergänzt und verändert, so dass Sie den Brief nach der Überarbeitung selbst versenden können.

Aufgrund der Möglichkeit, dass Rechtsanwälte bei reinen Beratungen - der Anwalt wird hierbei nicht selbst nach aussen hin tätig - mit ihren Mandanten die Vergütung aushandeln sollen, können Sie bei dieser Dienstleistung den Preis selbst vorgeben. Stellen Sie sich also die Frage: "Was ist mir eine solche Hilfe wert?"

Richten Sie Ihre konkrete Anfrage mit einem Vergütungsvorschlag bitte per eMail an den Anbieter.
  Online-Rechtsberatung per eMail
Rechtsanwalt Mario Näumayr bietet bundesweit eine kompetente Online-Rechtsberatung per eMail an.

Weitere Informationen finden Sie auf: http://www.online-rechtsberater.eu

Bitte beachten Sie schon jetzt, dass die anwaltliche Rechtsberatung nicht kostenlos erteilt werden kann. Die Beantwortung einer einfachen Rechtsfrage wird ab 35,70 Euro (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt.
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